[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_column_text]

Wo finde ich die Praxis?

Im Stift 19, 58730 Fröndenberg

02373/973013

[/vc_column_text][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_gmaps link=“#E-8_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“][vc_empty_space height=“64px“][/vc_column][/vc_row][vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_column_text]

Wie komme ich an eine Verordnung?

Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Hausärzte/Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden/Zahnärzte und Pädaudiologen aus.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Behandlung in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung, sofern eine korrekt ausgefüllte Verordnung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent des Rezeptwertes zzgl. 10,00 € Verordnungsgebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich.

Private Versicherte schließen zu Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Preise festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen.

Wie ist die Behandlungsdauer und -frequenz?

In der Regel findet die Behandlung 1-2x wöchentlich statt. Eine Verordnung wird meist über 10 Sitzungen ausgestellt. Je nach Notwendigkeit und Empfehlungen kann der Arzt eine Folgeverordnung ausfüllen. Die Gesamtdauer der Therapie, d.h. die Anzahl der insgesamt benötigten Therapiestunden ist natürlich individuell sehr unterschiedlich und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine grobe Einschätzung können wir nach ausführlicher Anamnese und Diagnostik vornehmen.

Hausbesuche

Normalerweise finden die Therapien in unseren Praxisräumen statt. Sind Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage die Therapie in der Praxis wahrzunehmen, so kann vom Arzt ein Hausbesuch verordnet werden. Wir betreuen Sie oder Ihre Angehörige im häuslichen Bereich bzw. im Senioren-/Pflegeheim.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_empty_space height=“84px“][/vc_column][/vc_row]